erbschaftsteuer_logo

Erbschaftsteuer 2009

Was hat sich geändert? Seit Januar 2009 gilt das reformierte Erbschaftsteuerrecht.

 
 
Links zum Thema Erbschaftsteuer
Neuregelung der Erbschaftstuer
Unternehmensberater für den privaten Haushalt
Telis Finanz Magazin
 
 
 

Steuerklassen und Steuersätze

Für alles, was jemand über seinen persönlichen Freibetrag hinaus erbt, muss er Erbschaftsteuer zahlen. Das geerbte Vermögen wird - wie auch schon bei der alten Erbschaftsteuer - nach drei Steuerklassen versteuert, je nachdem in welcher (Verwandtschafts-)Beziehung man zum Vererbenden stand. Grundsätzlich gilt: Je näher man mit dem Verstorbenen verwandt war, umso höher ist nicht nur der Freibetrag, auch die Steuerklasse ist meist günstiger. Innerhalb einer Steuerklasse wiederum hängt der Steuersatz, also der prozentuale Anteil, mit der das Erbe versteuert wird, von der Höhe des steuerpflichtigen Betrags ab.

Die Grenzen der Beträge bis zum nächsthöheren Steuersatz sind mit der neuen Regelung der Erbschaftsteuer alle leicht höher geworden, dabei sind die Steuersätze der Steuerklasse I sind gleich geblieben. Die Steuerklasse III wird (ab 30. Juni 2009, bis dahin kann man für Erbfälle aus den Jahren 2007 und 2008 noch zwischen alter und neuer Besteuerung wählen) praktisch überflüssig, weil die Steuersätze exakt denen der Steuerklasse II entsprechen.

Höhe des zu versteuernden Betrags bis ...

(in Klammern jeweils der alte zu versteuernde Betrag bzw. Steuersatz)

Steuerklasse I -Prozentsatz

Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern

Steuerklasse II -Prozentsatz

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern,
Schwiegerkinder,
Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten

Steuerklasse III - Prozentsatz (%)

Eingetragene Lebenspartner, Tanten, Onkel, Cousinen, Cousins, Großnichten, Großneffen, alle übrigen Erben

75.000 Euro (52.000) 7 (7) 30 (12) 30 (17)
300.000 Euro (256.000) 11 (11) 30 (17) 30 (23)
600.000 Euro (512.000) 15 (15) 30 (22) 30 (29)
6.000.000 Euro (5.113.000) 19 (19) 30 (27) 30 (35)
13.000.000 Euro (12.783.000) 23 (23) 50 (32) 50 (41)
26.000.000 Euro (25.565.000) 27 (27) 50 (37) 50 (47)
über 26 Millionen (25.565.000) 30 (30) 50 (40) 50 (50)

 

 
 
Home | Neuerungen | Steuerfreibeträge | Steuerklassen & Steuersätze | Rechenbeispiele | Fazit | Impressum