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Links zum Thema Erbschaftsteuer |
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Unternehmensberater für den privaten
Haushalt |
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Steuerklassen und Steuersätze
Für alles, was jemand über seinen persönlichen Freibetrag
hinaus erbt, muss er Erbschaftsteuer zahlen. Das geerbte Vermögen
wird - wie auch schon bei der alten Erbschaftsteuer - nach drei
Steuerklassen versteuert, je nachdem in welcher (Verwandtschafts-)Beziehung
man zum Vererbenden stand. Grundsätzlich gilt: Je näher
man mit dem Verstorbenen verwandt war, umso höher ist nicht
nur der Freibetrag, auch die Steuerklasse ist meist günstiger.
Innerhalb einer Steuerklasse wiederum hängt der Steuersatz,
also der prozentuale Anteil, mit der das Erbe versteuert wird, von
der Höhe des steuerpflichtigen Betrags ab.
Die Grenzen der Beträge bis zum nächsthöheren Steuersatz
sind mit der neuen Regelung der Erbschaftsteuer alle leicht höher
geworden, dabei sind die Steuersätze der Steuerklasse I sind
gleich geblieben. Die Steuerklasse III wird (ab 30. Juni 2009, bis
dahin kann man für Erbfälle aus den Jahren 2007 und 2008
noch zwischen alter und neuer Besteuerung wählen) praktisch
überflüssig, weil die Steuersätze exakt denen der
Steuerklasse II entsprechen.
| Höhe des zu versteuernden Betrags bis
...
(in Klammern jeweils der alte zu versteuernde Betrag bzw.
Steuersatz)
|
Steuerklasse I -Prozentsatz
Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern
|
Steuerklasse II -Prozentsatz
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern,
Schwiegerkinder,
Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
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Steuerklasse III - Prozentsatz (%)
Eingetragene Lebenspartner, Tanten, Onkel, Cousinen, Cousins,
Großnichten, Großneffen, alle übrigen Erben
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| 75.000 Euro (52.000) |
7 (7) |
30 (12) |
30 (17) |
| 300.000 Euro (256.000) |
11 (11) |
30 (17) |
30 (23) |
| 600.000 Euro (512.000) |
15 (15) |
30 (22) |
30 (29) |
| 6.000.000 Euro (5.113.000) |
19 (19) |
30 (27) |
30 (35) |
| 13.000.000 Euro (12.783.000) |
23 (23) |
50 (32) |
50 (41) |
| 26.000.000 Euro (25.565.000) |
27 (27) |
50 (37) |
50 (47) |
| über 26 Millionen (25.565.000) |
30 (30) |
50 (40) |
50 (50) |
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