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Erbschaftsteuer 2009

Was hat sich geändert? Seit Januar 2009 gilt das reformierte Erbschaftsteuerrecht.

 
 
Links zum Thema Erbschaftsteuer
Neuregelung der Erbschaftstuer
Unternehmensberater für den privaten Haushalt
Telis Finanz Magazin
 
 
 

Die persönlichen Steuerfreibeträge

Die folgende Tabelle stellt die persönlichen Freibeträge dar, die seit Januar 2009 gelten. Das heißt, geerbtes Barvermögen bis zu diesen Beträgen ist für die Erben steuerfrei. Alles, was darüber hinausgeht, muss zu den jeweiligen Steuersätzen versteuert werden. In Klammern dahinter stehen zum Vergleich die Freibeträge, die vor der Neuregelung der Erbschaftsteuer galten.

  Freibetrag ab 1.1.2009
(in Klammern der alte Freibetrag)
Ehegatten 500.000 Euro (307.000 Euro)
Eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro (5.200 Euro)
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder 400.000 Euro (205.000 Euro)
Enkel 200.000 Euro (51.200 Euro)
Eltern, Urenkel 100.000 Euro (51.200 Euro)
Geschwister, Nichten, Neffen, Großeltern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten 20.000 Euro (10.300 Euro)
alle übrigen Erben 20.000 Euro (5.200 Euro)

 

 
 
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