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Links zum Thema Erbschaftsteuer |
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Unternehmensberater für den privaten
Haushalt |
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Die persönlichen Steuerfreibeträge
Die folgende Tabelle stellt die persönlichen Freibeträge
dar, die seit Januar 2009 gelten. Das heißt, geerbtes Barvermögen
bis zu diesen Beträgen ist für die Erben steuerfrei. Alles,
was darüber hinausgeht, muss zu den
jeweiligen Steuersätzen versteuert werden. In Klammern
dahinter stehen zum Vergleich die Freibeträge, die vor der
Neuregelung der Erbschaftsteuer galten.
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Freibetrag ab 1.1.2009
(in Klammern der alte Freibetrag) |
| Ehegatten |
500.000 Euro (307.000 Euro) |
| Eingetragene Lebenspartner |
500.000 Euro (5.200 Euro) |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener
Kinder |
400.000 Euro (205.000 Euro) |
| Enkel |
200.000 Euro (51.200 Euro) |
| Eltern, Urenkel |
100.000 Euro (51.200 Euro) |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Großeltern,
Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene
Ehegatten |
20.000 Euro (10.300 Euro) |
| alle übrigen Erben |
20.000 Euro (5.200 Euro) |
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