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Erbschaftsteuer 2009

Was hat sich geändert? Seit Januar 2009 gilt das reformierte Erbschaftsteuerrecht.

 
 
Links zum Thema Erbschaftsteuer
Neuregelung der Erbschaftstuer
Unternehmensberater für den privaten Haushalt
Telis Finanz Magazin
 
 
 

Fazit: Frühzeitiges Verschenken lohnt sich immer noch

Wer viel zu vererben hat, sollte sein Vermögen nach wie vor rechtzeitig verschenken, damit die Erben keine oder möglichst wenig Erbschaftsteuer zahlen müssen. Für Schenkungen gelten nahezu die gleichen Freibeträge und Steuersätze wie für Erbschaften. Der Vorteil ist, dass dem Beschenkten 10 Jahre nach einer Schenkung der gleiche Freibetrag wieder zur Verfügung steht. Verstirbt der Schenkende vor Ablauf von 10 Jahren nach einer Schenkung, muss der Beschenkte rückwirkend Steuern zahlen, falls das Erbe inklusive geschenktem Betrag dann insgesamt höher ist als der ihm zustehende Freibetrag.

 

 
 
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