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Links zum Thema Erbschaftsteuer |
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Unternehmensberater für den privaten
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Fazit: Frühzeitiges Verschenken lohnt sich immer noch
Wer viel zu vererben hat, sollte sein Vermögen nach wie vor
rechtzeitig verschenken, damit die Erben keine oder möglichst
wenig Erbschaftsteuer zahlen müssen. Für Schenkungen gelten
nahezu die gleichen Freibeträge und Steuersätze wie für
Erbschaften. Der Vorteil ist, dass dem Beschenkten 10 Jahre nach
einer Schenkung der gleiche Freibetrag wieder zur Verfügung
steht. Verstirbt der Schenkende vor Ablauf von 10 Jahren nach einer
Schenkung, muss der Beschenkte rückwirkend Steuern zahlen,
falls das Erbe inklusive geschenktem Betrag dann insgesamt höher
ist als der ihm zustehende Freibetrag.
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