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Erbschaftsteuer 2009

Was hat sich geändert? Seit Januar 2009 gilt das reformierte Erbschaftsteuerrecht.

 
 
Links zum Thema Erbschaftsteuer
Neuregelung der Erbschaftstuer
Unternehmensberater für den privaten Haushalt
Telis Finanz Magazin
 
 
 

Die wesentlichen Neuerungen der reformierten Erbschaftsteuer

Die Steuerfreibeträge sind für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel teilweise beträchtlich gestiegen. Für alle übrigen Erben sind die Freibeträge auch höher als vorher, sie müssen jedoch mehr Steuern zahlen.

Von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Betriebsgebäude) wurde vor der Neuregelung der Erbschaftsteuer häufig nur der reduzierte Marktwert (= Verkehrswert) von 60 bis 65 Prozent besteuert. Jetzt wird der tatsächliche Marktwert zugrunde gelegt, entsprechend höhere Steuern fallen an. Neu ist auch, dass Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner eine Immobilie steuerfrei erben, sofern sie 10 Jahre lang selbst darin wohnen. Für Kinder (oder Enkel, deren Elternteil gestorben ist) gilt dies ebenfalls, aber nur wenn die Immobilie kleiner als 200 qm ist.

Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften von über 25 Prozent (Inland und EU/EWR-Raum) werden durch einen Verschonungsabschlag, einen Abzugs- und einen Entlastungsbetrag wesentlich günstiger besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen nur noch 15 Prozent des Betriebsvermögens der Erbschaftsteuer bzw. kann Betriebsvermögen komplett steuerfrei vererbt werden.

Weitere Detailregelungen zur Reform des Erbschaftsteuerrechts finden sich zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

 

 
 
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