Erbschaftsteuer - Was hat sich geändert?
Seit Anfang Januar 2009 gilt das reformierte Erbschaftsteuerrecht.
Das Ziel der Neuregelung ist, für die sogenannte Kernfamilie
sowie eine gerechtere generationenübergreifende Regelung einzuführen
und dabei gleichzeitig Erbschaften in Millionenhöhe weiterhin
angemessen zu besteuern. Auch die bisher unterschiedliche Besteuerung
von Immobilien- und sonstigem Vermögen sollte ausgeglichener
geregelt werden.
Danach erhalten nun vor allem enge Angehörige - abgesehen
von Geschwistern - höhere Steuerfreibeträge und zahlen
demzufolge unter dem Strich weniger Erbschaftsteuer. Neu
ist auch, dass für eingetragene Lebenspartner die gleichen
Freibeträge gelten wie für Ehegatten. Allerdings müssen
sie einen höheren Steuersatz zahlen als diese. Für alle
anderen Erben wurden die Freibeträge ebenfalls erhöht.
Auch hier holt der Staat Geld durch höhere Steuersätze
wieder rein. Immobilien können unter gewissen Voraussetzungen
sogar steuerfrei vererbt werden. Generell wird hier zu ihrer Besteuerung
jedoch nicht mehr ein reduzierter, sondern der volle Marktwert angesetzt.
Insgesamt nimmt der Staat nach Einführung der neuen Regelung
daher ungefähr so viel an Erbschaftsteuer ein wie vorher.
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